Die Berliner Justizverwaltung teilt (zum diskriminierungsfreien Schwimmbadbesuch "oben ohne") mit:
"Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein."