Dienstag, 13. Juli 2010

Gerichteküche (I)

Was macht der gelangweilte Oldenburger, wenn es nichts zum Ausgehen gibt? Er geht wenigstens fremd. Das örtliche Oberlandesgericht hat für diese Form der Freizeitgestaltung allerdings kein Verständnis. Die Richter verweigerten einer getrennt lebenden Ehefrau den Unterhalt vom Ehemann. Sie hatte sich zu Zeiten als sie mit ihrem Gatten noch zusammengelebt hatte auf poppen.de angemeldet ("100% kostenlose Sexkontakte"). "Ein schwerwiegendes, eindeutig bei ihr liegendes Fehlverhalten" gegen den Ehemann, so das Gericht. Offenkundig sind die Oberjuristen aus Oldenburg noch nicht richtig im Sexworld-War-RTL-II-Zeitalter angekommen. Schlichter als die Richter nur der Versuch der Ehefrau sich vor Gericht noch rauszureden: Poppen.de sei "ein völlig normaler Chatroom, den viele Erwachsene auch dazu nutzen, beispielsweise über Autos oder über andere Dinge zu kommunizieren".