Donnerstag, 7. Februar 2013

Pater familias (XVIII)

Der Familiengesetzgeber musste heute früh mal Flagge zeigen:

Ab sofort gilt:


1. Das morgendliche Deckewegziehen steht unter Strafe. Strafrahmen: Taschengeldstrafe oder bis zu drei Jahre Fernsehfreiheitsentzug. 

2. I
n einem minder schweren Fall (alleiniges Wegziehen der mütterliche Decke) kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.