Der Familiengesetzgeber musste heute früh mal Flagge zeigen:
Ab sofort gilt:
1. Das morgendliche Deckewegziehen steht unter Strafe. Strafrahmen: Taschengeldstrafe oder bis zu drei Jahre Fernsehfreiheitsentzug.
2. In einem minder schweren Fall (alleiniges Wegziehen der mütterliche Decke) kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.