Samstag, 6. Februar 2010

Anwalt von der Rolle

Vor dem Arbeitsgericht Köln ist der Chef einer Rechtsanwaltskanzlei gescheitert, der einem angestellten Anwalt den Lohn wegen allzu häufiger Klogänge kürzen wollte. Der Arbeitgeber hatte den Mitarbeiter überwachen lassen und festgestellt, dass dieser pro Arbeitstag etwa eine halbe Stunde auf dem Klo saß. Gegen die Lohnkürzung klagte der Betroffene, mit Erfolg. Es sei vollkommen in Ordnung, wenn sich ein Anwalt für eine kanzleiinterne Sitzung an einen stillen Ort zurückziehe, so die Richter in ihrem Urteil. Ein Arbeitnehmer verletze keineswegs seine Arbeitspflicht, wenn er den ganzen Klopapierkram nicht am Schreibtisch erledige (Aktenzeichen, 00 WC 682,40 Euro). Der unterlegene Arbeitgeber hat bereits Rechtsmittel angekündigt und droht notfalls mit einem Stuhlgang nach Karlsruhe.