Seit heute ist der Besitz von Grillanzündern in Berlin unter Strafe gestellt. Bislang bekam die Berliner Polizei das Problem der brennenden Autos nicht in den Griff. Sie erwischte die Täter nicht auf frischer Tat. Und gegen Nachtspazierer mit Grillanzündern in der Tasche konnten die Polizisten nichts unternehmen, da dies bisher nicht strafbar war. Damit ist nun Schluss. Durch die Gesetzesänderung kann allein der Besitz von Grillanzünder mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Die Brandstiftung Warentest hatte zuvor herausgefunden, dass bereits ein Grillanzünder ausreicht, um einen Pkw abzufackeln.
Ausnahmen für Kleingärtner
Ein halber Grillanzünder gilt jedoch als Eigenbedarf und wird noch nicht polizeilich verfolgt. Für die Berliner Schrebergärtner gelten Ausnahmeregelungen.
Eine "nicht geringe Menge" Anzünder. |
Der Konsum von Grillanzündern bleibt in jedem Fall straffrei.
Foto Auto: Bredehorn Jens / pixelio.de
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